Als ein Amtsarzt mit der Neuen Medizin konfrontiert wurde

04.06.2015 08:20

Hier ein Schreiben von Dr. Willibald Stangel, Amtsarzt für den Bezirk Tulln (Niederösterreich) vom 08. Feb. 1993:

Sehr geehrter Herr Dekan,
aus zahlreichen gegebenen Anlässen möchte ich Ihnen folgenden Sachverhalt mitteilen und Sie um Ihre Hilfe bitten.
Auch wir Amtsärzte werden bei der Untersuchung von Personen immer wieder mit Diagnosen und Behandlungsmethoden konfrontiert, die wir weder vom Medizinstudium her, noch von der Ausbildung zum amtsärztlichen Dienst kennen (Alternativmedizin jeglicher Art). In den vergangenen Jahren kam uns immer häufiger eine Behandlungsart unter, von der weder ich noch meine Kollegen des amtzärztlichen Dienst jemals etwas gehört hatten, nämlich die sogenannte EISERNE REGEL DES KREBS nach Herrn Dr. Ryke Gerd Hamer. Vielfach verlangen nun untersuchte Personen, das wir bei der Abgabe von amtsärztlichen Gutachten Erkenntnisse dieser "Neuen Medizin" berücksichtigen müßten!
Wir alle und auch ich weigerten uns dieses zu tun und dies endete damit, daß ich vom Anwalt eines Führerscheinanwerters vor Gericht zitiert wurde, mit der Begründung, mein Gutachten sei unvollständig und daher falsch.

 

Nach einen stundenlangen Prozeß wurde ich schließlich frei gesprochen.
Da weder ich und ebenso wenig meine Kollegen in aller Zukunft das geringste Interesse an derlei Konfrontationen haben, erhielt ich als Obmann der Wissenschaftlichen Gesellschaft der Amtsärzte Niederösterreich den Auftrag diesen Erkenntnissen nachzugehen und ich studierte die vorhandene Litaratur.
Schließlich setzte ich mich tagelang als Beobachter in das Zentrum für Neue Medizin in Burgau/Oststeiermark. Rund 130 Patienten konnte ich sehen und auch in deren Krankengeschichte Einsicht nehmen.

Auch versuchte ich die bei der Anamnese bzw. Exploration erhobenen Leiden in den vorgelegten Computerprogrammen nachzuvollziehen. Bei all meiner kritischen Einstellung gegenüber dieser Neuen Medizin erstaunte mich die exakte Regelmäßigkeit in jedem der Fälle. Noch bemerkenswerter war für mich, das die Patienten, die mit infauster (Anm: unheilbar) Prognose dorthin gekommen waren, gesundeten.

Ich selbst untersuchte nun im Ramen meiner privat-sowie schul- und amtsärztlichen Tätigkeit etwa 120 Personen, verlangte dazu ein cerbrales Computerprogramm und muß nun zugeben, das die Sache auch in jeden Fall seine Richtigkeit hatte.
Warum ich ihnen das mitteile? Es kann nicht Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes sein, diese Erkenntnisse lege artis zu überprüfen. Sofern sie aber ihre Richtigkeit haben, würden sich für viele Bereiche im öffentlichen Gesundheitsdienst komplett konträre medizinische Aspekte ergeben und daraus resultieren tiefgreifende Gesundheitsnovellierungen.

So zum Beispiel könnte man keinem Epileptiker mehr seine Lenkerberechtigung vorenthalten, die Nachsorge der TBC-Kranken müßte auf eine ganz andere Basis gestellt werden, im Mutterschutzgesetz müßten weitere und wesentliche Passagen zum Schutz des Fötus eingefügt werden. Bei der Beurteilung von Behinderten (Pflegegeldzuerkennung) sowie von Kindern (doppelte Kinderbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz) und krankheitsbedingter frühzeitiger Berentung müßten Korrekturen und neue Maßtäbe angelegt werden, was volkswirtschaftlich von größter Bedeutung wäre. Auch das Bazillenausscheidungsgesetz könnte nahezu gestrichen und durch verbesserte Hygienevorschriften im Lebensmitelverabreichungs-Bereich ersetzt werden, so ließe sich noch weit mehr anführen.

Die Amtsärzte Niederösterreich, die sich in einer wissenschaftlichen Gesellschaft vereinigt haben, müßen sich zwangsläufig mit diesen Erkenntnissen auseinandersetzen, da einerseits der Druck aus der Bevölkerung immer größer wird und der Gerichtssaal sicher nicht das geeignete Forum für solche Auseinandersetzungen sein kann. Andererseits werden wir auch nicht den Vorwurf mangelnder Flexibilität hinnehmen. Als Vorsitzender unserer wissenschaftlichen Gesellschaft ersuche ich sie daher, sehr geehrter Herr Dekan, die Sache von der Universität aus nachzugehen und die eiserne Regel des Krebses und äquivalenten Erkrankungen überprüfen zu lassen.
Ich sehe ihrer Antwort dankbar entgegen und werde dies auch über den Dachverband der Amtsärzte Niederösterreich allen Kollegen bundesweit zukommen lassen.


Die Antwort war, das man Dr. Stangel den Kassenvertrag für seine Privatklinik kündigte, kein unübliches Vorgehen wenn es um die Sicherung von Milliardenbeträgen geht.

Quelle: www.pilhar.com


Die Neue Medizin wurde bisher 23 mal verifiziert, (immer notariell beglaubigt), zum letzten mal sogar von der Universitätsklinik in Trnava (Slowakei). Das heißt als richtig erkannt und in jedem x-beliebigen Fall anwendbar und reproduzierbar, ohne jede Hypothese!

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