Rechtsstaat - Die Aufhebung des Rechtsstaates in den USA

03.06.2015 23:10

Nach dem 11. September 2001 wurden in den USA, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, in aller Eile Verordnungen verabschiedet, mit denen sich der Präsident quasi diktatorische Vollmachten angeeignet hat: Nach dem aktuellen Stand kann ein Bewohner der Vereinigten Staaten auf unbegrenzte Zeit, ohne Anspruch auf Kontaktaufnahme zu einem Anwalt und auf eine Gerichtsverhandlung festgehalten werden. Und wenn es zu einem Prozess kommt, findet dieser im Geheimen statt, der Angeklagte hat immernoch kein Recht auf einen Anwalt und er kann auf der Basis von Vermutungen (!), ohne Berufungsmöglichkeit zum Tode verurteilt werden. Das letzte Wort hat dabei - man mag es kaum glauben - der Präsident, der ja eigentlich keine Person der Rechtsgewalt ist.

Damit wurde durchaus ernst gemacht: Nach dem 11. September wurden in einer Fahndungswelle rund 1200 Männer festgenommen, von denen nur etwa hundert unter dem konkreten Verdacht standen, mit Terrorgruppen in Verbindung zu stehen. Die meisten wurden einfach in "vorsorgliche Haft" genommen. Die Öffentlichkeit wurde weder über die Namen noch über die Anklagepunkte informiert.

Mit der Installation solcher "Militärgerichte" ist ein zweites Rechtssystem installiert worden, durch das die Rechtsstaatlichkeit jederzeit aufgehoben werden kann und das somit auch gegen die Verfassung verstößt. Es wäre nach amerikanischem Recht nunmehr sogar möglich, dass ein US-Kriegsschiff an der deutschen Küste vor Anker geht, ein Trupp Elitesoladaten übersetzt und einen Deutschen festnimmt, der des Terrors verdächtigt wird und dann auf oben beschriebene Weise zum Tode verurteilt wird. Der Willkür sind hier im Prinzip keine Grenzen gesetzt, denn dadurch, dass die Verurteilungen im Geheimen stattfinden, werden sie der Öffentlichkeit niemals bekannt, die Rechtsverletzungen können schlichtweg nicht kritisiert werden.

Die Süddeutsche Zeitung weist auch darauf hin, dass der Terrorismus in den neuen Verordnungen so weitläufig definiert wird, dass auch die Blockade oder Besetzung von Infrastrukturen als terroristischer Akt gelten können.  "Dies würde  allerdings bedeuten, dass nicht nur Krawalle  wie die in Genua und Göteborg, sondern auch ziviler Widerstand und sogar die Streiks von Belegschaften unter die Antiterrorgesetzgebung fallen könnten" (SZ).


Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 6. Dezember 2001.


Siehe auch:  https://de.wikipedia.org/wiki/Military_Commissions_Act

 

 

 

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